(dem Hundeführerschein, auch genannt der 20/40ziger Schein?)
Niemand!
Und weil ich ihn will,
darum mach ich ihn!
Den schaffen wir nämlich mit links.
Zur Vorbereitung kann man sich die Multiple Choice Fragen und Antworten bequem von der Homepage des zuständigen Veterinäramtes herunterladen, oder sie sich auch zusenden lassen. Es sind hier in NRW ca.100 Fragen, von denen nur ca. 30 abgefragt werden, beim Veterinäramt.
Aber keine Angst, da muss man den § 11 nicht machen. Diesen Hundesachkundetest kann man auch bequem bei den meisten Tierärzten machen, meist benötigt man dafür einen Termin. Die Fragen sind meist die gleichen, die man zur Vorbereitung bekommt. Jedes Kreisveterinäramt hat seine eigenen Fragen dazu ausgearbeitet, die sich jedoch ähneln.
Mit etwas Vorbereitung ist er auch ganz leicht, und es ist interessant, sich wieder etwas mehr in die Hundeseele unseres Lieblings einfühlen zu können.
90% der Fragen sollte man richtig beantworten, aber keine Bange, das ist sogar mit einem gesunden Hundeverstand meist zu erreichen. Und man könnte den Test auch noch einmal widerholen, sollte das notwendig sein. Jedoch nur einmal, also etwas Vorbereitung kann nie schaden. Und dann bitte innerhalb von zwei Monaten, ansonsten könnte ein Bußgeld fällig werden, wenn man schon einen 20 /40iger Hund hat. Aber meist verzichtet das Ordnungsamt darauf. Unter normalen Umständen sollte der Test bestanden sein, bevor man sich einen großen Hund ins Haus holt, aber meist verzichtet auch da das Ordnungsamt darauf.
Und die Vorbereitung ist das Interessanteste daran, kann man doch immer noch das Eine oder Andere über unsere Lieblinge lernen.
Jedes Mal lernen wir etwas mehr über unseren Liebling, unsere Lieblinge,
lernen auch andere Hunde leichter und genauer einzuschätzen und manchmal sicherlich sogar die Gedanken unserer Hunde zu erahnen ;-), wenn wir es nicht sogar schön können.
Viele Hundebesitzer glauben, da sie schon aus der Kindheit mit Hunden zusammen waren, schon alles, oder eben vieles, zu wissen. Wir versichern Allen, es gibt immer wieder etwas Neues, Spannendes und auch immer wieder einen Aha Effekt zu entdecken.
Also ran an den Hundeführerschein,
den Hundesachkundetest nach § 11
Natürlich gibt es noch viel mehr zu entdecken, sich prüfen und bestätigen zu lassen.
Hundesachkunde nach § 10
Dies ist der Sachkundetest für Hunde bestimmter Rassen,
zum Beispiel Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu und natürlich Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Mit Ausnahme der gefährlichen Hunde natürlich. Da kommt dann der nach § 3 geprüfte Hundesachkundetest (gefährliche Hunde) zum Tragen.
Dieser Sachkundetest darf beim zuständigen Veterinäramt oder bei Stellen, die sachkundig sind und die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes haben, gemacht werden.
Auch hier kann man die (gleichen) Fragen und Antwortkataloge meist von der Homepage des zuständigen Veterinäramtes herunterladen oder sich vom Veterinäramt zuschicken lassen.
Auch hier ist eine kleine Gebühr zu zahlen.
Wenn man den Sachkundetest nach § 10 (Hunde bestimmter Rassen)besteht, hat man automatisch auch die Erlaubnis nach §11( Große Hunde)
Oder schlussendlich den
Sachkundetest nach §3 für gefährliche Hunde
Dafür ist ausschließlich das Veterinäramt zuständig, das heißt, die Prüfung ist (fast) ausschließlich dort zu machen. Nur diese Behörde stellt diese Erlaubnis nach bestandener Prüfung aus. Auch hier wieder die gleichen Fragen/Antworten, schön lernen, zum Veterinäramt gehen und Prüfung machen, bestehen und Erlaubnis bekommen.
Dazu ist es nicht nötig, einen Termin zu machen.
Und auch hier ist wieder eine kleine Gebühr zu zahlen.
Wenn man den Sachkundetest nach § 3 besteht, hat man automatisch auch die Erlaubnis nach § 10 und §11.
In NRW und in Bayern gibt es die strengsten Regeln dazu bundesweit. Das bedeutet, dass die Nachweise aus NRW und Bayern automatisch in fast allen Bundesländern anerkannt werden. So ist meist keine erneute Sachkundeprüfung nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nötig.
Da jedes Bundesland eine eigene Hundeverordnung oder ein eigenes Hundegesetz hat, kann dies jedoch notwendig werden. Auch dort ist die Vorgehensweise meist die Gleiche, es gibt zum Teil andere Fragen und die Gelegenheit, sich vorzubereiten.
Also, alles kein Hexenwerk und man lernt auch noch Einiges dabei.